Ruhiger schlafen mit (Rechts-)Sicherheit
In Zeiten der Globalisierung und des weltweiten Wettbewerbs müssen DMS-Lösungen heute einer Vielzahl von "Compliance"-Anforderungen genügen und sowohl nationale wie auch internationale Rechtsvorschriften und Normen für die langfristige, revisionssichere Archivierung von Dokumenten aller Art erfüllen.
So gehen beispielsweise die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) weit über die reine Belegarchivierung hinaus. Einzelne Rechnungen, Lieferscheine, Drucklisten usw. müssen zwar wie bisher aufbewahrt werden, zusätzlich erlaubt die GDPdU der Finanzverwaltung aber auch den Zugriff auf die Daten steuerrelevanter DV-Anwendungen. Diese Daten müssen auswertbar, also in maschinenlesbaren Tabellen, bereitgestellt werden. Gleichzeitig verpflichtet der Gesetzgeber zum Beispiel Notare oder Behörden, ihre Kunden- bzw. Mandantenakten regelmäßig in gesetzlich vorgeschriebenen Abständen zu vernichten.
EASY hilft Ihnen, diese rechtlichen Vorgaben einzuhalten, so dass Sie nicht nur bei der nächsten Steuerprüfung ganz gelassen bleiben können: Die Revisionssicherheit der Langzeitarchivierung mit EASY ARCHIV gemäß den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBs) wurde gutachterlich bestätigt und zertifiziert. Jede Veränderung oder Manipulation an den archivierten Dokumenten und Belegen ist ausgeschlossen; alle relevanten Systemaktivitäten werden protokolliert. Mit Zusatzmodulen ist EASY ENTERPRISE zudem in der Lage, Daten aus ERP-Systemen konform zur bundeseinheitlichen Steuerprüfungssoftware IDEA aufzubereiten und gemäß Abgabenordnung bereitzustellen.
Auch die weltumspannende Installation im international strukturierten Unternehmen mit verteilten Standorten stellt für uns keine Herausforderung dar: Durch die Einführung von Dokumentenklassen in EASY ENTERPRISE.x können jetzt die verschiedenen, teilweise konträr formulierten landespezifischen Vorgaben für die Archivierung einfach über so genannte Provider abgebildet werden. Mögliche Änderungen an Verfahren und Gesetzen lassen sich einfach umsetzen, ohne dass eine neue Installation erforderlich wird.