AGB Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Technischen Service und des Support

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung

1. Diese ABG gelten zwischen der H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH - im folgenden H&G genannt - und dem Kunden für Verträge über Leistungen des technischen Service und der Kundenunterstützung (Support).

2. Die Geltung der ABG der H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH für den Verkauf von Waren bleibt unberührt.

§ 2 Kostenvoranschläge

1. Auf Wunsch des Kunden erstellt H&G einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen.

2. Kostenvoranschläge, die nicht zur Erledigung der Reparatur führen, sind zu vergüten. Die Höhe der Vergütung kann dem Reparaturannahmeformular oder der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

3. H&G übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags.

4. Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar, wird H&G den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. H&G hat in diesem Fall einen Anspruch auf den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Aufwendungen.

§ 3 Auftragserweiterung

Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, es sei denn, diese Arbeiten entsprechen dem Interesse und dem wirklichen und mutmaßlichen Willen des Kunden.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde hat die Pflicht, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die die Erfüllung der vereinbarten Leistung ermöglichen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Anschlussmöglichkeiten (z.B. Strom, Netzwerk, Telekommunikation) bei Arbeiten vor Ort und die Bereitstellung erforderlicher Peripherie, Software und Zubehörteile, sofern diese nicht von H&G bereitzustellen sind. Der Kunde gibt H&G alle verfügbaren Informationen, die für die Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind.

2. Soweit durch die schuldhafte Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Kunden erhöhte Aufwendungen entstehen, kann H&G diese in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche H&Gs werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

3. Der Kunde hat die Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung. Er wird H&G darauf aufmerksam machen, sofern er keine Datensicherung durchgeführt hat.

§ 5 Gewährleistungs- und Garantiereparaturen

1. Gewährleistungsreparaturen (Nachbesserung) aufgrund § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen H&G für den Verkauf von Waren, aufgrund § 7 dieser AGB oder aufgrund gesetzlicher Regelung werden kostenfrei durchgeführt. Gleiches gilt in Fällen selbständiger oder unselbständiger Garantieverträge, sofern dieser Garantievertrag an die Stelle der gesetzlichen Gewährleistung tritt; ansonsten gelten die Bestimmungen des Garantievertrages.

2. Ist bei einer zur Nachbesserung bestimmten Sache kein Gewährleistungs- oder Garantiefall nach Abs. 1 gegeben, so wird H&G den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass nur eine kostenpflichtige Reparatur möglich ist.

3. Nach Absprache mit dem Kunden erstellt H&G in den Fällen des Abs. 2 einen Kostenvoranschlag entsprechend § 2 dieser AGB. Wird dies vom Kunden nicht gewünscht, kann H&G den tatsächlichen Aufwand zur Überprüfung der Sache in Rechnung stellen, so dies im Einzelfall nicht unverhältnismäßig ist.

§ 6 Aufbewahrungskosten

1. Hat der Kunde den Vertragsgegenstand 10 Werktage nach Aufforderung durch H&G nicht abgeholt, kann H&G für die Aufbewahrung eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen. 2. H&G wird den Kunden 5 Werktage nach der ersten Aufforderung zur Abholung schriftlich über die nach dem 10 Werktage anfallende Vergütung informieren.

3. Ist der Kunde aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde an der Abholung des Vertragsgegenstandes gehindert, wird H&G keine Aufbewahrungskosten in Rechnung stellen.

§ 7 Pfandrecht, Zahlung

1. Die vereinbarte Vergütung ist bei Abholung bar zu entrichten.

2. H&G steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

3. Soweit Aufbewahrungskosten nach § 6 dieser AGB in Anschlag gebracht wurden, bleibt § 1216 BGB ansonsten unberührt.

4. Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt bleibt unberührt.

§ 8 Abnahme

1. Nach Meldung einer Fertigstellung hat eine Abnahme unverzüglich zu erfolgen.

2. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.

3. Kommt es innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus Gründen, die H&G nicht zu vertreten hat, so gilt die Leistung als abgenommen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Kaufvertraglich vereinbarte Gewährleistungsrechte und -beschränkungen bleiben unberührt.

2. Verhalten H&Gs oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen wird nur gehaftet, sofern es sich um Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt; die Haftung ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kommt es zu Verletzungen von Leben Körper oder Gesundheit, so wird auch bei leicht fahrlässigem Verhalten in voller Höhe gehaftet. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.  Die Sicherung von Daten auf Datenträgern obliegt dem Kunden.

3. Für Auskünfte, die nicht im Rahmen eines Vertrages oder einer vorvertraglichen Beziehung zwischen H&G und dem Kunden gegeben wurden, übernimmt H&G eine Haftung nur im Rahmen des § 675 Abs. 2 BGB.

§ 10 Salvatorische Klausel

1. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist Bonn Gerichtsstand. Bonn ist auch Gerichtsstand, wenn der Käufer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch bei Ansprüchen aus Schecks und Wechseln.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Stand 01.09.2002